warum sagt uns das keiner, der HA weiss bestimmt, dass wir das bei der Kasse einreichenn können ???????
Auf dem grünen Rezept empfiehlt der Arzt nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die er für medizinisch notwendig erachtet. Für die Erstattung muss der Patient das grüne Rezept sowie die Quittung aus der Apotheke bei seiner Krankenkasse einreichen. Meist bekommen Versicherte eine bestimmte jährliche Summe erstattet. Wie hoch diese ist und ob die Kosten für auf dem grünen Rezept empfohlene Medikamente von der Kasse erstattet werden, erfragen Versicherte am besten direkt bei ihrer Krankenkasse. Rezeptfreie Arzneimittel
... sehr interessant, denn ich bekomme das Rezept für mein LDN auch nur auf dem Grünen ... werde beim Nächsten versuchen es bei der KK einzureichen ... sind immerhin rund 130 Euro