Berufstätige, die in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und wegen Krankheit arbeitsunfähig sind, erhalten von ihrer Krankenkasse Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich attestiert und der Krankenversicherung gemeldet werden. Während des Anspruchs auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitsgeber ruht der Anspruch auf Krankengeld.